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Überschrift 1

Fast alle Schutzmaßnahmen enden – Maskenpflicht für
Patientinnen und Patienten noch bis 7. April


Das Land Nordrhein-Westfalen wird die zum 28. Februar endende Corona-Schutzverordnung nicht verlängern.
Alle mit dieser Verordnung verbundenen Schutzmaßnahmen laufen aus. Ab 1. März gelten dann nur
noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz.
Dazu zählt allerdings die Maskenpflicht für Patientinnen, Patienten sowie für Besucherinnen und Besucher in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen sowie für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen
– und zwar noch bis zum 7. April 2023.
Beschäftigte in Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen müssen keine Maske mehr tragen.

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